Förderleistungen und Pflichten der Spieler
Um die vom BTV angebotenen Förderleistungen zu erhalten, ist eine Gegenleistung seitens des Spielers erforderlich. Diese Gegenleistung besteht aus der Einhaltung der Pflichten eines Talent-Pool- und Kaderspielers. Diese Pflichten beinhalten u. a. das Annehmen von Nominierungen für wichtige Wettkämpfe (Deutsche und Bayerische Jugendmeisterschaften, Henner-Henkel/Cilly-Aussem-Spiele etc.), die Teilnahme an Trainingstagen und Lehrgängen sowie das Einhalten von Kommunikationsstandards (pünktliche Rückmeldung, etc.). Denn Spieler können nur dann in Auswahlgruppen berufen werden, wenn die Verbandstrainer und Koordinatoren sie regelmäßig auf Wettkämpfen und Lehrgangsmaßnahmen sehen und beurteilen können. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir Spieler nur dann in den Talent-Pool oder Kader aufnehmen werden, wenn sie sich auf Trainingstagen oder Lehrgängen zeigen. Die allgemeinen »Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des BTV« und die detailliert beschriebenen Fördermaßnahmen und Pflichten für jede Förderstufe befinden sich als Download im BTV Portal.