Datenschutz

Wichtige Informationen für Vereine

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union (EU) ein einheitliches Datenschutzrecht. Im Unterschied zu den bisherigen Datenschutzrichtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes ist das neue Datenschutzrecht in der Europäischen Grundverordnung verankert und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Vorschriften gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, somit auch für alle Sportvereine.

BTV- Datenschutzbeauftragter

Hotline zur DSGVO

Informationsmaterial für Vereine

FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung