BTV- Datenschutzbeauftragter
Für Fragen rund um den Datenschutz im Verein steht als kompetenter Fachmann der Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Tennis-Verbandes, Frau Dr. Charlotte Lauser zur Verfügung.
Hotline zur DSGVO
Direkte Hilfe für Ehrenamtliche bei der Umsetzung des neuen europäischen Datenschutzrechts gibt es durch die Telefonhotline des Landesamt für Datenschutzaufsicht:
0981/531810 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr)
Die meistgestellten Fragen und Antworten werden auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht veröffentlicht (www.lda.bayern.de).
Informationsmaterial für Vereine
- >>Informationsblatt für Mitglieder zum Datenschutz
- >>Erklärvideo "Datenschutz-FAQ"
- >>Datenschutz im Sportverein
- >>Das Recht am eigenen Bild- Thematisierung und rechtliche Grundlagen (bayernsport)
- >>Das Recht am eigenen Bild - Einwilligung zur Veröffentlichung und Urheberrecht (bayernsport)
Muster-Vorlagen zur Umsetzung im Sportverein
Der BLSV stellt den Mitgliedsvereinen im >>BLSV-Cockpit sukzessive Informationen zur DSGVO und nützliche Vorlagen für die Vereinspraxis zur Verfügung. Wichtige Dokumente zum Datenschutz finden Sie unter >>www.myblsv.de unter Dateien - Datenschutz - EU-DSGVO.
FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung
Im Rahmen der Umsetzung der EU-DSGVO wurde im BTV-Portal der Zugriff auf Spielberichte älter als 2 Jahre eingeschränkt. Diese finden Sie zukünftig nur noch in mybigpoint im eingeloggten Bereich. Als Basis- oder Premium-Mitglied können Sie dort unter dem Reiter „Teams/Turniere“ die entsprechenden Spielberichte aus der Vergangenheit einsehen.
Die BTV-Daten werden im Rahmen der Nationalen Tennis-Datenbank (NTDB) beim gemeinsamen Dienstleister von DTB und den Tennis-Landesverbänden bei der Firma Burda Digital in Offenburg gespeichert.
Nein, die Verarbeitung von Daten seitens der Landesverbände für Mitglieder erfolgt nicht auf Grundlage einer Auftragsverarbeitung sondern zur Erfüllung der Aufgaben des Verbands gegenüber den Vereinen als ihre Mitglieder. Rechtsgrundlage ist insofern die Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrags, konkret die Durchführung des Spielbetriebs und die damit erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO.