Bestandserhebung 2024

Die bayerischen Tennisvereine sind wieder verpflichtet, dem BTV ihre genauen Mitgliederzahlen zu melden. Vom 20. Februar bis 15. März 2024 kann die Bestandserhebung im BTV-Portal durchgeführt werden. Im Rahmen des Prozesses werden auch weitere Themenbereiche abgefragt.
Warum müssen die Vereine jährlich eine Bestandserhebung durchführen?
Der BTV erhält über die Erhebung wichtige Informationen über die Mitgliederzahlen, überprüft die Aktualität der Datenbestände und informiert über aktuelle Themen. In diesem Jahr beispielsweise dürfen wir Ihnen die BTV-Vereinsberatung sowie Aktionstage in Kindergärten und Schulen näherbringen.
So funktioniert die Bestandserhebung
Um die Bestandserhebung durchführen zu können, loggen sich die Vereinsadministratoren mit ihren Zugangsdaten hier im BTV-Portal ein. Verein auswählen, Startbutton klicken und los geht's. Im Bereich „Vereinsprozesse bearbeiten“ ist die Bestandserhebung unter dem Prozess „Meldung“ / „Sommer 2024“ zu finden. Unser Tipp: Bevor Sie mit der Bestandserhebung starten, legen Sie sich am besten Ihre Mitgliederzahlen für die entsprechenden Altersklassen (siehe unten) bereit.
Wissenswertes zur Bestandsmeldung:
- Die Bestandserhebung ist lt. BTV-Beitragsordnung von jedem Mitgliedsverein verpflichtend einmal pro Jahr in der Zeit vom 20.02. bis 15.03. des Jahres (parallel zur namentlichen Mannschaftsmeldung) abzugeben.
- Die Bestandserhebung kann nur von einem im BTV-Portal registrierten Mitarbeiter des Vereins mit der Berechtigung „Vereinsadministrator“ unter dem Prozess „Meldung“ durchgeführt werden.
- Die Mitgliederzahlen werden dabei entsprechend dem Format der Bestandserhebung beim BLSV in den sieben Alterskategorien geb. ab 2018, geb. 2010-2017, geb. 2006-2009, geb. 1997-2005, geb. 1983-1996, geb. 1963-1982 und geb. vor 1963 getrennt nach Geschlecht erhoben. Es findet keine Erhebung der Personendaten zum einzelnen Mitglied im Verein statt. Gleichwohl besteht für den Verein die Möglichkeit seine Mitgliederdaten im Portal wie bisher zu erfassen.
- Die von Ihnen gemachten Angaben zur Mitgliederanzahl im Verein zum Stichtag 01.01. d.J. werden lt. BTV-Beitragsordnung mit den Zahlen der BLSV-Bestandserhebung zum Stichtag 01.01. d.J. abgeglichen. In die Beitragsberechnung des BTV geht automatisch die höchste Zahl pro Altersgruppe (Erwachsene und Jugendliche) im Vergleich der zwei Erhebungen ein.
- Neben der korrekten Anzahl der Mitglieder im Verein (es sind alle Mitglieder aktive, passive, fördernde Mitglieder anzugeben) werden im Prozess auch die Stammdaten zu Ihrem Verein (Bankverbindung, Homepage-Adresse, Gründungsjahr, usw.) sowie die Adressdaten der wichtigsten Funktionsträger im Verein zur Kontrolle angeboten. Der elektronische Versand der BTV-Beitragsrechnung und aller weiteren Rechnungen erfolgt an die hinterlegte Rechnungsadresse. Eine Kopie wird jeweils im Vereins-Cockpit im Vereinspostfach abgelegt.
- Der Verein muss mit einer automatischen Erhöhung seiner im Vorjahr zugrunde gelegten Anzahl von erwachsenen und jugendlichen Mitgliedern rechnen, wenn die Meldung nicht bis zum 15.03. vorliegt (Siehe dazu Ziffer 6 der BTV-Beitragsordnung). Dabei ersetzt eine Meldung der Mitgliederzahlen beim Bayerischen Landessportverband nicht die verpflichtende Meldung beim BTV. Darüber hinaus wird für die Nichtabgabe der Bestandsmeldung bis zum genannten Termin eine Ordnungsgebühr in Höhe von EUR 110,- fällig (siehe dazu „Geschäftsbereich 2“ in der BTV-Gebührenordnung). Für Korrekturen an der Bestandserhebung nach dem oben stehenden Stichtag erhebt der BTV eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,- (siehe dazu „Geschäftsbereich 2 Ziffer 2“ in der BTV-Gebührenordnung).
Die genauen Festlegungen und die laut Beschluss der BTV-Mitgliederversammlung gültigen Beitragssätze für erwachsene und jugendliche Mitglieder entnehmen Sie der aktuell gültigen >>BTV-Beitragsordnung. Für Rückfragen zur Bestandserhebung wenden Sie sich bitte an bestandserhebung@btv.de.