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Kein Spiel möglich - die Tennisplätze des TSV Schwabmünchen am 2. Juni 2024
Quelle: TSV SchwabmünchenHandlungsanweisungen für Spielverlegung durch Hochwasser
In den kommenden Tagen - vor allem am Wochenende - finden nach der Pfingstpause wieder tausende Begegnungen des BTV-Sommerwettspielbetriebs 2024 statt.
Angesichts der Hochwassersituation bitten wir alle Vereine und Mannschaften, nachfolgende Handlungsanweisungen zu beachten:
- Kein Heimspiel möglich?
Wenn Vereine bzw. deren Mannschaften aufgrund von Hochwasser keine Heimspiele durchführen können, können Spielverlegungen einvernehmlich mit dem Gegner bis zum 28.07.2024 vereinbart werden. Ausgenommen hiervon sind Wettkämpfe in der Nordliga 1 bzw. Südliga 1 in den Altersklassen U10 Midcourt und U9 Kleinfeld. Hier sind Spielverlegungen aufgrund der Endrunde nur bis maximal 07.07.2024 möglich. In allen Fällen bitten wir die beteiligten Mannschaften, aufgrund der besonderen Umstände auf Spielverlegungen einzugehen und nur in begründeten Ausnahmefällen Spielverlegungen abzulehnen.
- Verzicht auf Heimrecht
Möglich ist auch, auf das Heimrecht zu verzichten und auf einer anderen Anlage (z. B. die des Gegners) den Wettkampf zu bestreiten. Dies ist aber nur möglich, wenn auf der jeweiligen Anlage die entsprechenden Platz-Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Gastgeber-Pflichten (Ballgestellung und fristgerechte Ergebniserfassung) bleiben aber beim ursprünglichen Heimverein bestehen.
- Erfassung Spielverlegung und neuer Spielort
Spielverlegungen müssen über die Ergebniserfassung im betreffenden Spielbericht eingetragen werden. Ein ggf. geänderter Spielort muss dem BTV per E-Mail an sport-nordbayern@btv.de bzw. sport-suedbayern@btv.de mitgeteilt werden (bitte Altersklasse, Liga, Gruppennummer und Begegnung nennen).
- Keine Sanktionen
Der BTV setzt vorübergehend die Regelung des >>§ 20 Ziffer 4 BTV-Wettspielbestimmungen für solche Wettkämpfe aus, wenn Wettkämpfe aufgrund der aktuellen Hochwassersituation abgesagt werden. Zusätzlich wird bis auf weiteres kein Ordnungsgeld erhoben, wenn Absagen mind. drei Tage vor dem Wettkampf erfolgen.
- Abstiegsregelung
Sollten Mannschaften aufgrund der oben genannten Situation komplett zurückgezogen werden müssen, da Vereine gar keine Möglichkeit sehen, in der Sommersaison 2024 weiterhin am Spielbetrieb teilzunehmen, wird dafür kein Ordnungsgeld erhoben. Die Folgen des Abstiegs für diese Mannschaften bleiben davon aber unberührt.
Alle vorgenannten Varianten gelten nur für Mannschaften, deren Vereine in den vom Hochwasser betroffen Regionen liegen. Rückfragen zu diesen Themen können gestellt werden an sport-nordbayern@btv.de für Anfragen aus Nordbayern und an sport-suedbayern@btv.de für Anfragen aus Südbayern. Zusätzlich steht Ihnen für einen Telefonkontakt die BTV-Hotline unter 089/62817979 für den Wettspielbetrieb von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
So erhalten Vereine finanzielle Unterstützung
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) erklärt >>hier in seinem Internetportal, dass "für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie z.B. Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, () sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten gilt."
Was bei der Wiederherstellung geschädigter Sportstätten beachtet werden muss und welche Verantwortung die Vereine dabei tragen, ist ebenfalls ausführlich im BLSV-Portal beschrieben.