![](/.imaging/mte/btv/default-80hw/dam/BTV/GB3/Vereinsservice/Bilder/2024/Helferbild_FC-Gundelfingen_Foto_FC-Gundelfingen.jpg/jcr:content/Helferbild_FC-Gundelfingen_Foto_FC%20Gundelfingen.jpg)
Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie z.B. Hochwasser, Überschwemmung oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Darüber hinaus gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei der Regelförderung, die in den Sportförderrichtlinien geregelt sind. Versicherungsleistungen müssen als Finanzierungsbaustein auf die Gesamtkosten angerechnet werden.
Ausnahmeregelung zur Baufreigabe für Hochwasserschäden 2024
Damit die Sportvereine förderunschädlich mit der Beseitigung der Schäden beginnen können, wird für Fördermaßnahmen an Vereinssportanlagen gemäß Nr. 5.3.5.3.3 SportFöR, die infolge des Hochwassers 2024 beschädigt oder zerstört wurden, mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat eine allgemeine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns zugelassen.
Mit Sanierungsmaßnahmen in Folge der Hochwasserschäden kann daher förderunschädlich begonnen werden (Baufreigabe).
Diese Erleichterung gilt für Vorhaben an vereinseigenen Sportstätten, mit denen nicht vor dem Zeitpunkt begonnen wurde, zu dem der Hochwasserschaden eingetreten ist (rückwirkende Baufreigabe) und bei denen der entsprechende Zuwendungsantrag bis zum 31.12.2024 eingereicht wird. Die durch das Hochwasser entstandenen Schäden sind durch die Vereine zu dokumentieren.
Sollten aufgrund des Hochwasserereignisses Ersatz‑, An- oder Umbauten geplant werden, bitten wir, dies mit dem BLSV-Ressort Förderung Sportstätte abzustimmen. Diesbezüglich kann es sein, dass eine gesonderte Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn notwendig ist.
weitere Informationen finden Sie >>hier im BLSV-Portal
Ansprechpartner
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Julia Höhn
Leiterin Vereinsberatung und Sportentwicklung
Telefon: 089 628179 27 Schreiben Sie eine E-Mail