Erklärungen zu Arbeitsprozessen und Themen
Die Änderung von Personenstammdaten erfolgt im BTV-Portal über einen sogenannten „Stammdatenänderungsantrag“. Diese können nur von Personen gestellt werden, die die Zugangsberechtigung „Vereinsadministration" besitzen. Der Antrag selbst bzw. der Link zum Antrag ist zu finden unter dem Prozess „Mitglieder“.
Die vollständigen Informationen zu Stammdatenänderungsanträgen finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Der Arbeitsprozess der Mannschaftsmeldung für alle Ligen ab Bayernliga und tiefer in allen Altersbereichen kann nur im oben genannten Zeitraum erfolgen! Bitte beachten Sie die abweichenden Termine für die Meldung von Mannschaften in der Regionalliga Süd-Ost (RLSO) und von Mannschaften in den Bayernligen, die in den Abschlusstabellen einer Sommersaison auf den Plätzen 1 bis 3 stehen, sofern in der betreffenden Altersklasse über der Bayernliga eine RLSO-Gruppe vorhanden ist.
Die vollständigen Informationen zur Meldung der Mannschaften für die Sommersaison finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Anträge bzw. Wünsche für einen Altersklassenwechsel müssen im Rahmen der Mannschaftsmeldung getätigt werden und können auch nur von Usern mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ durchgeführt werden. Wichtig ist dabei, dass der Status von diesen Mannschaften auf „gemeldet“ gesetzt wird.
Die vollständigen Informationen zum Altersklassenwechsel finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
In den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen der Lizenzierungsphasen können Neu-Lizenzen sowie Lizenzwechsel, Freigabeverzicht und Lizenzlöschungen beantragt werden. Wird ein Wechselantrag in der ersten Lizenzierungsphase gestellt, ist der Antragssteller nicht auf das Einverständnis des „abgebenden“ Vereins angewiesen.
Die vollständigen Informationen zur ersten Lizenzierungsphase finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
In den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen der Lizenzierungsphasen können Neu-Lizenzen sowie Lizenzwechsel, Freigabeverzicht und Lizenzlöschungen beantragt werden.
Achtung: Bei Lizenzwechselanträgen in der zweiten Lizenzierungsphase ist für den Wechsel der Lizenz immer die Freigabe durch den abgebenden Verein notwendig. Diese Freigaben können nur von Usern mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ bis spätestens 15.03. des Jahres über das BTV-Portal im Rahmen der Lizenzverwaltung erteilt werden.
Die vollständigen Informationen zur zweiten Lizenzierungsphase finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Wie gehen Sie vor, wenn Personen, die keine LK haben, weil sie „Neulinge“ im Wettspielbetrieb sind oder weil ihre LK nach einer Spielpause von mind. 2 Jahren gelöscht wurde, am Mannschaftswettspielbetrieb teilnehmen wollen?
Die vollständigen Informationen zum Thema LK-Ersteinstufungen finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Die namentliche Mannschaftsmeldung (nMM) für die Sommer-Mannschaften muss zwischen dem 15. Februar und 15. März eines Jahres erfolgen. Nur Personen mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ für ihren Verein können die nMM durchführen.
Die vollständigen Informationen zur namentlichen Mannschaftsmeldung finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Im Zeitraum 15. Februar bis 15. März (Sommerrunde) bzw. 15. August bis 15. September (Winterrunde) müssen für alle Altersklassen und Ligen die namentlichen Mannschaftsmeldungen über das BTV-Portal erledigt werden. Dabei sind einige Vorschriften und Regeln zu beachten, die sich aus dem Leistungsklassensystem und den BTV Wettspielbestimmungen ergeben.
Im Bereich der LK 21,0 bis LK 25,0 kann in allen Altersklasse auch gegen die LK-Rangreihenfolge gemeldet werden.
- Personen ohne Leistungsklasse/LK-Ersteinstufungsanträge
- Umstufung einer bestehenden LK
Die vollständigen Informationen zu diesen Themen finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Dieses Thema ist in den BTV-WSB in § 15 „MELDUNG IN MEHREREN ALTERSKLASSEN“ geregelt, welcher wie folgt lautet:
"Spieler dürfen in einer Spielzeit in beliebig vielen Altersklassen eines Vereins unter Beachtung von § 1 Ziffer 1 und 2 (die jeweiligen Altersvoraussetzungen müssen erfüllt sein) gemeldet und unbegrenzt eingesetzt werden.
Dagegen gilt: Wird ein Spieler mehr als zweimal in Bundes- oder Regionalligamannschaften in den Altersklassen Damen, Herren und Herren 30 eingesetzt, darf er in der laufenden Spielsaison maximal zwei Mal in unteren Ligen anderer Altersklassen eingesetzt werden. Deshalb werden auch rückwirkend alle Einsätze ab dem insgesamt dritten Einsatz in diesen Altersklassen nach § 32 sanktioniert.
Davon ausgenommen sind Aufstiegs- und Relegationsspiele sowie Spiele um die Bayerische Mannschaftsmeisterschaft und Einsätze bei den Deutschen Vereinsmeisterschaften."
Wenn eine Person nicht nur in dem Verein spielen möchte, in dem die BTV-Spiellizenz liegt (Lizenzverein), ist dies nur über die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) möglich. Die Rahmenbedingungen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik "Bildung einer Spielgemeinschaft".
Die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) laut § 16 A der BTV-Wettspielbestimmungen (BTV-WSB) wird ausschließlich und vollständig im Rahmen der namentlichen Mannschaftsmeldung im Zeiraum 15.02. bis 15.03. über das BTV-Portal abgewickelt.
Ab der Sommersaison 2025 gibt es zu diesem Thema zwei weitreichende Änderungen.
Die vollständigen Informationen zu diesem Thema finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Die nMM mit dem Status „vorläufig“ steht für die neue Saison ab Beginn des Bearbeitungszeitraumes der nMM (15.02.) zur Verfügung. Bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes der nMM (15.03.) allerdings nur für den eigenen Verein im eingeloggten Zustand für die User mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ oder „Ergebniserfassung“. Ab dem 16.03. sind dann alle nMM öffentlich einzusehen, besitzen aber immer noch den Status „vorläufig“. Eine nMM ist erst dann bestandskräftig, wenn sie den Status "endgültig" aufweist.
Die vollständigen Informationen zum Status der nMM und Möglichkeiten von Einwendungen finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Jeder Verein sollte mind. einen C-Oberschiedsrichter (C-OSR) mit gültiger Lizenz oder einen OSR mit einer höheren Qualifikation in den Reihen seiner Mitglieder besitzen. Diese Person sollte dann auch als Schiedsrichter-Obmann für den eigenen Verein benannt werden.
Die vollständigen Informationen wann, wo und wie BTV-Portal der SR-Obmann gemeldet werden kann, finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Natürlich kann es vorkommen, dass nach dem 15.03. festgestellt wird, dass Personen in der namentlichen Mannschaftsmeldung fehlen bzw. vergessen wurden. Eine Nachmeldung ist bis 30.04. unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Alle Informationen zum Thema Nachmeldungen und nachträgliche Lizenzausstellung finden Sie >>in der angehängten PDF-Datei<<.
Ein Zugriff auf die Spielberichte ist nur für die „Heimvereine“ möglich, wenn die betreffenden Personen ein Zugangsrecht im BTV-Portal als „Vereinsadministrator“ oder „Ergebniserfasser“ besitzen. Jeder Verein kann bis zu fünf Personen mit dem Recht „Vereinsadministrator“ und beliebig viele Personen mit dem Recht „Ergebniserfasser“ ausstatten.
Die vollständigen Informationen zum Thema „Spielverlegung“ und eine Anleitung, wie diese im BTV-Portal einzutragen ist, finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Sie erfassen zum ersten Mal die Ergebnisse für Ihren Verein oder erinnern sich vielleicht nicht mehr an alle Regelungen rund um die Ergebniserfassung? Kein Problem, wir bringen Sie mit den Infos >>in dieser PDF-Datei<< auf den neusten Stand.
Die PDF-Datei enthält folgende Themen:
- Wer kann die Ergebniserfassung im BTV-Portal durchführen?
- Die Ergebniserfassung im BTV-Portal finden Sie wie folgt
- Original-Spielbericht vor Ort
- Fristen für die Ergebniseingabe in das BTV-Portal
- Fehleingaben
- Unterbrechung und Verschiebung / Spielverlegung / Nachholtermine
- Absage eines Wettkampfes
- Verschiedenes
Ein Wettkampf kann wegen extremer Hitze unter bestimmten Voraussetzungen verlegt werden. Dieser Themenbereich ist in § 20 Ziffer 5 der BTV-Wettspielbestimmungen (BTV-WSB) festgehalten.
Die vollständigen Informationen und Voraussetzungen zur Hitzeregelung finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Freistellungen vom Sommer-Mannschaftswettspielbetrieb möglich. Alle Informationen hierzu finden Sie >>HIER im ANTRAGSFORMULAR.
Bitte beachten Sie, dass Freistellungen nur über das offizielle Antragsformular zulässig sind und nur erteilt werden können, wenn diese bis spätestens eine Woche vor Beginn des Wettkampfes, zu dem die Person freigestellt werden soll, beantragt wurden.
Das Antragsformular ist zu senden an info@btv.de.
Ausschreibungen
Aktuelle BTV-Ordnungen für den Spielbetrieb
Kurzvideos für Kleinfeld U8 und U9
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Kleinfeld U9
Hier gelangen Sie zu den Videos, in denen wir die Motorikübungen der U9 erklären und die Durchführung zeigen.
Diese Infos sollten Sie unbedingt wissen
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FAQ Wettspielbestimmungen & ITF-Tennisregeln
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von drei Kurz-Dokumenten mit den häufigsten Fragestellungen zu den Bereichen "BTV-Wettspielbestimmungen & Ausschreibungen". "ITF-Tennisregeln" und "Berichtigung von Irrtümern". -
Die BTV-Hotline
Die BTV-Vereine können sich für sämtliche Fragen zum Mannschafts-Wettspielbetrieb der Bayernliga und tiefer an die Telefonhotline 089/62817979 wenden! Servicezeiten von Mo. - Do. von 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr sowie Fr. von 9 - 12 Uhr.