Was ändert sich in den Wettspielbestimmungen ab Sommer 2025?
>> HIER können Sie sich das gesamte Antragsheft zur 73. BTV-Mitgliederversammlung mit Abstimmungserbebnissen vom 30.11.2024 herunterladen.
Nachstehend sind alle 31 Änderungsanträge der BTV-Wettspielbetimmungen aufgelistet, mit dem Vermerk "angenommen" ober "abgelehnt". Sie finden die entsprechenden Anträge ab Seite 45 im Heft.
- W1 - § 1 Altersklassen - angenommen
- W2 - § 2 Spielklassen - angenommen
- W3 - § 3 Teilnehmer - angenommen
- W4 - § 4 Spieltermine - abgelehnt
- W5 - § 5 Sportaufsicht - angenommen
- W6 - § 6 Auf- und Abstieg - angenommen
- W7 - § 6 Auf- und Abstieg - abgelehnt
- W8 - § 7 Verzicht auf Aufstieg - angenommen
- W9 - § 8 Verzicht auf Teilnahme - angenommen
- W10 - § 9 Altersklassenwechsel - angenommen
- W11 - § 10 Meldetermin - angenommen
- W12 - § 12 Meldetermin/Nachmeldungen - angenommen
- W13 - § 13 Speilberechtigung - angenommen
- W14 - § 15 Meldung in mehreren Altersklassen - angenommen
- W15 - § 16 A Spielgemeinschaften/Spielen in zwei Vereinen - angenommen
- W16 - § 18 Einwendungen - angenommen
- W17 - § 19 Zählweise - abgelehnt
- W18 - § 19 Zählweise - angenommen
- W19 - § 21 Freistellungen - angenommen
- W20 - § 22 Anlage/Platzarten - angnommen
- W21 - § 23 Bälle - angenommen
- W22 - § 28 Oberschiedsrichter - angenommen
- W23 - § 31 Stärke der Mannschaften - angenommen ohne den letzten Absatz in Ziffer 5 ("Dagegen dürfen Spieler ... spielen")
- W24 - § 31 Stärke der Mannschaften - abgelehnt
- W25 - § 32 Sanktionen bei fehlerhaften Mannschaftsaufstellungen - angenommen
- W26 - § 33 Beginn der Wettkämpfe - angenommen
- W27 - § 40 Spielbericht, Ergebnismeldung - angenommen
- W28 - § 41 Gefälschte Spielberichte - angenommen
- W29 - § 43 Wettbewerbsverzerrung - angenommen
- W30 - § 44 Disqualifikation - angenommen
- W31 - § 45 Rechtsmittel: Einspruch, Protest, Beschwerde, weitere Beschwerde - angenommen
Wichtige Infos zur Mannschaftsmeldung
Die letztmögliche Bearbeitung der Mannschaftsmeldung für den Sommer 2025 ist der 15.01.2025. Durch ein positives Votum auf der BTV-Mitgliederversammlung am 30.11.2024 in Bad Gögging wurde der bisherige Termin 10.12. auf den 15.01. eines Jahres verschoben. Diese Änderung bringt noch weitere Anpassungen mit sich.
Für die Mannschaften in der Regionalliga Süd-Ost (RLSO) und jene, die in diese Liga aufsteigen wollen, gilt der 15.01. aber nicht. Bitte beachten Sie hierzu den übernächsten Absatz.
Des Weiteren ändert sich auch die Frist für die Beantragung eines Altersklassenwechsels. Auch hierfür gilt zukünftig der Termin 15.01. (bisher 30.11.). Eine weitere Änderung ist das Ende der ersten Lizenzierungsphase (bisher 31.01.). Auch dieser Termin liegt zukünftig auf dem 15.01. eines Jahres. Somit ist ab dem 16.01. ein Spiel-Lizenzwechsel nur noch mit Zustimmung des bisherigen Vereins möglich. Alle neuen Termine gelten bereits für die Sommersaison 2025!
Für den Bearbeitungszeitraum der namentlichen Mannschaftsmeldung gibt es nur eine geringfügige Änderung. Der Start der Bearbeitungsmöglichkeit erfolgt zukünftig bereits am 15.02. (bisher 20.02.). Das Ende der Bearbeitung bleibt aber unverändert auf dem 15.03. eines Jahres.
Wirkt sich die Verschiebung vom Termin 10.12. auf den 15.01. auch auf die Mannschaften in der RLSO und auf jene Mannschaften aus, die von der Bayernliga in die RLSO aufsteigen?
Nein, für diese Mannschaften gilt weiterhin als Termin der 10.12., Änderungen der BTV-Wettspielbestimmungen haben keine Auswirkung auf die RLSO, da die Termine in dieser Liga durch die DTB-Wettspielordnung vorgegeben werden.
Fazit: Für alle Mannschaften, die im Sommer 2024 in der RLSO gespielt haben (auch Mannschaften, die aktuell mit einen Abstiegspfeil gekennzeichnet sind), muss die Bearbeitung bis zum 10.12. um 23.59 Uhr abgeschlossen sein. Dies gilt auch für all jene Mannschaften, die im Sommer 2024 in den Bayernligen (Nord und Süd) gespielt haben und in den dortigen Abschlusstabellen die Plätze 1 bis 3 belegen, sofern in der betreffenden Altersklasse über der Bayernliga auch eine RLSO-Gruppe vorhanden ist.
Beim Thema Altersklassenwechsel gilt für die vorgenannten Mannschaften (alle RLSO-Mannschaften und Bayernliga-Mannschaften auf den Tabellenplätzen 1-3) weiterhin der 30.11. als letzte Bearbeitungsmöglichkeit.
- 01.11. - 10.12. Mannschaftsmeldung für alle Mannschaften, die im Sommer 2024 in der Regionalliga Süd-Ost (RLSO) gespielt haben (auch für Mannschaften, die aktuell mit einem Abstiegspfeil gekennzeichnet sind). Dies gilt auch für all jene Mannschaften, die im Sommer 2024 in der Bayernliga (Nord und Süd) gespielt haben und in den dortigen Abschlusstabellen die Plätze 1 bis 3 belegen, sofern in der betreffenden Altersklasse über der Bayernliga auch eine RLSO-Gruppe vorhanden ist.
- 01.11. - 15.01. Mannschaftsmeldung für alle Ligen ab Bayernliga und tiefer
- 01.11. - 15.01. Altersklassenwechsel einer Mannschaft (nur Erwachsene, bei Jugend-Mannschaften gibt es keinen Altersklassenwechsel)
- 01.11. - 15.01. Erste Lizenzierungsphase
- 15.02. - 15.03. Zweite Lizenzierungsphase
- 15.02. - 15.03. Namentliche Mannschaftsmeldung (nMM) für alle Ligen, auch Regionalliga Süd-Ost
- 15.02. - 15.03. Bildung von Spielgemeinschaften (im Rahmen der nMM) jetzt neu pro Altersklasse mit Spielern aus bis zu zwei Vereinen (bisher nur mit Spielern aus einem Verein)
- 16.03. - 30.04. Nachträgliche Lizenzausstellung und Nachmeldung für die nMM (aber nur gegen Bearbeitungsgebühr)
Im November 2024 wurde auf der DTB-Mitgliederversammlung in Berlin eine Änderung von § 4 der DTB-Wettspielordnung beschlossen. Nunmehr kann ein Spieler, der in einer Regionalligamannschaft gemeldet ist, über die Bildung einer Spielgemeinschaft auch in einem weiteren Verein in anderen Altersklassen in der Bayernliga oder tiefer gemeldet werden.
Für die Praxis bedeutet das, dass ein Verein für seine Regionalliga-Mannschaft im Rahmen der namentlichen Mannschaftsmeldung (nMM) (Bearbeitungszeitraum 15.02. – 15.03.) eine Freigabeanfrage für einen Spieler und für die entsprechende Altersklasse an den Verein stellt, der im Besitz der Spiellizenz für den gewünschten Spieler ist. Sobald der „Lizenzverein“ (abgebender Verein) die Freigabeanfrage bestätigt hat, steht dem antragsstellenden Verein (aufnehmender Verein) diese Person für die nMM seiner Regionalliga-Mannschaft zur Verfügung.
Hat der aufnehmende Verein neben seiner Regionalliga-Mannschaft noch eine oder mehrere Mannschaften in dieser Altersklasse, steht der „SG-Spieler“ auch für diese Mannschaften zum Einfügen in der namentlichen Meldung zur Verfügung - eine Freigabeanfrage erfolgt immer für eine bestimmte Altersklasse und somit für alle Mannschaften, die der anfragende Verein in dieser Altersklasse gemeldet hat.
Die Änderung von § 4 der DTB-Wettspielordnung lässt umgekehrt auch zu, dass der „Regionalliga-Verein“ die Rolle des abgebenden Vereins („Lizenzverein“) übernimmt und seine Spieler für anfragende Vereine für entsprechende Altersklassen freigibt. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass ein Spieler nicht in namentlichen Mannschaftsmeldungen zweier RLSO-Vereine in unterschiedlichen Altersklassen enthalten sein darf. Eine namentliche Meldung in zwei Regionalliga-Mannschaften ist weiterhin immer nur in einem Verein zulässig.
Weiter hat der Spielausschuss der Regionalliga Süd-Ost am 25.11.2024 festgelegt, dass auch in der Regionalliga Süd-Ost pro Altersklasse Spieler von bis zu zwei Vereinen über die Bildung von Spielgemeinschaften aufgenommen werden können.
Auch nach der Sommerrunde 2024 bzw. während der Winterrunde 2024/25 steht den BTV-Mitgliedsvereinen für alle Fragen rund um den Mannschaftswettspielbetrieb die BTV-Hotline zur Verfügung.
Sie erreichen die Hotline werktags unter der Telefonnummer 089 / 628179 79 zu den Servicezeiten von Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Fragen per E-Mail richten Sie bitte je nach Regionszugehörigkeit an sport-nordbayern@btv.de bzw. sport-suedbayern@btv.de.
Ausschreibungen
Aktuelle BTV-Ordnungen für den Spielbetrieb
Kurzvideos für Kleinfeld U8 und U9
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Kleinfeld U9
Hier gelangen Sie zu den Videos, in denen wir die Motorikübungen der U9 erklären und die Durchführung zeigen.
Erklärungen zu Arbeitsprozessen und Themen
Die Änderung von Personenstammdaten erfolgt im BTV-Portal über einen sogenannten „Stammdatenänderungsantrag“. Diese können nur von Personen gestellt werden, die die Zugangsberechtigung „Vereinsadministration" besitzen. Der Antrag selbst bzw. der Link zum Antrag ist zu finden unter dem Prozess „Mitglieder“.
Die vollständigen Informationen zu Stammdatenänderungsanträgen finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Der Arbeitsprozess der Mannschaftsmeldung für alle Ligen ab Bayernliga und tiefer in allen Altersbereichen kann nur im oben genannten Zeitraum erfolgen! Bitte beachten Sie die abweichenden Termine für die Meldung von Mannschaften in der Regionalliga Süd-Ost (RLSO) und von Mannschaften in den Bayernligen, die in den Abschlusstabellen einer Sommersaison auf den Plätzen 1 bis 3 stehen, sofern in der betreffenden Altersklasse über der Bayernliga eine RLSO-Gruppe vorhanden ist.
Die vollständigen Informationen zur Meldung der Mannschaften für die Sommersaison finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Anträge bzw. Wünsche für einen Altersklassenwechsel müssen im Rahmen der Mannschaftsmeldung getätigt werden und können auch nur von Usern mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ durchgeführt werden. Wichtig ist dabei, dass der Status von diesen Mannschaften auf „gemeldet“ gesetzt wird.
Die vollständigen Informationen zum Altersklassenwechsel finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
In den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen der Lizenzierungsphasen können Neu-Lizenzen sowie Lizenzwechsel, Freigabeverzicht und Lizenzlöschungen beantragt werden. Wird ein Wechselantrag in der ersten Lizenzierungsphase gestellt, ist der Antragssteller nicht auf das Einverständnis des „abgebenden“ Vereins angewiesen.
Die vollständigen Informationen zur ersten Lizenzierungsphase finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
In den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen der Lizenzierungsphasen können Neu-Lizenzen sowie Lizenzwechsel, Freigabeverzicht und Lizenzlöschungen beantragt werden.
Achtung: Bei Lizenzwechselanträgen in der zweiten Lizenzierungsphase ist für den Wechsel der Lizenz immer die Freigabe durch den abgebenden Verein notwendig. Diese Freigaben können nur von Usern mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ bis spätestens 15.03. des Jahres über das BTV-Portal im Rahmen der Lizenzverwaltung erteilt werden.
Die vollständigen Informationen zur zweiten Lizenzierungsphase finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Wie gehen Sie vor, wenn Personen, die keine LK haben, weil sie „Neulinge“ im Wettspielbetrieb sind oder weil ihre LK nach einer Spielpause von mind. 2 Jahren gelöscht wurde, am Mannschaftswettspielbetrieb teilnehmen wollen?
Die vollständigen Informationen zum Thema LK-Ersteinstufungen finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Die namentliche Mannschaftsmeldung (nMM) für die Sommer-Mannschaften muss zwischen dem 20. Februar und 15. März eines Jahres erfolgen. Nur Personen mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ für ihren Verein können die nMM durchführen.
Die vollständigen Informationen zur namentlichen Mannschaftsmeldung finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Im Zeitraum 20. Februar bis 15. März (Sommerrunde) bzw. 10. bis 25. September (Winterrunde) müssen die Mannschaften aller Ligen im BTV-Portal namentlich gemeldet werden. Dabei sind einige Vorschriften und Regeln zu beachten, die sich aus dem Leistungsklassensystem und den BTV Wettspielbestimmungen ergeben.
Im Bereich der LK 21,0 bis LK 25,0 kann in allen Altersklasse auch gegen die LK-Rangreihenfolge gemeldet werden.
- Personen ohne Leistungsklasse/LK-Ersteinstufungsanträge
- Umstufung einer bestehenden LK
Die vollständigen Informationen zur LK-Ersteinstufung und LK-Umstufung finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Dieses Thema ist in den BTV-WSB in § 15 „MELDUNG IN MEHREREN ALTERSKLASSEN“ geregelt.
Spieler dürfen in einer Spielzeit in beliebig vielen Altersklassen eines Vereins unter Beachtung von § 1 Ziffer 1 und 2 (die jeweiligen Altersvoraussetzungen müssen erfüllt sein) gemeldet und unbegrenzt eingesetzt werden.
Dagegen gilt: Wird ein Spieler mehr als zweimal in Bundes- oder Regionalligamannschaften eingesetzt, darf er in der laufenden Spielsaison maximal zwei Mal in unteren Ligen anderer Altersklassen eingesetzt werden. Deshalb werden auch rückwirkend alle Einsätze ab dem insgesamt dritten Einsatz in diesen Altersklassen nach § 32 sanktioniert.
Davon ausgenommen sind Aufstiegs- und Relegationsspiele sowie Spiele um die Bayerische Mannschaftsmeisterschaft und Einsätze bei den Deutschen Vereinsmeisterschaften.
Wenn eine Person nicht nur in dem Verein spielen möchte, in dem die BTV-Spiellizenz liegt (Lizenzverein), ist dies nur über die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) möglich. Die Rahmenbedingungen, die in diesem Zusammenhang nach § 16 A BTV-WSB zu beachten sind, finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) laut § 16 A der BTV-Wettspielbestimmungen (BTV-WSB) wird vollumfänglich in einem digitalen Prozess innerhalb des Bearbeitungszeitraumes der nMM vom 20.02. bis 15.03. abgewickelt. Dieser Prozess steht aber nur jenen Personen im Verein zur Verfügung, die die Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ besitzen.
Die vollständigen Informationen zur Bildung einer Spielgemeinschaft finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Die nMM mit dem Status „vorläufig“ steht für die neue Saison ab Beginn des Bearbeitungszeitraumes der nMM (20.02.) zur Verfügung. Bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes der nMM (15.03.) allerdings nur für den eigenen Verein im eingeloggten Zustand für die User mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ oder „Ergebniserfassung“. Ab dem 16.03. sind dann alle nMM öffentlich einzusehen, besitzen aber immer noch den Status „vorläufig“. Eine nMM ist erst dann bestandskräftig, wenn sie den Status "endgültig" aufweist.
Die vollständigen Informationen zum Status der nMM und Möglichkeiten von Einwendungen finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Jeder Verein sollte mind. einen C-Oberschiedsrichter (C-OSR) mit gültiger Lizenz oder einen OSR mit einer höheren Qualifikation in den Reihen seiner Mitglieder besitzen. Diese Person sollte dann auch als Schiedsrichter-Obmann für den eigenen Verein benannt sein.
Die vollständigen Informationen wann, wo und wie BTV-Portal der SR-Obmann gemeldet werden kann, finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Natürlich kann es vorkommen, dass nach dem 15.03. festgestellt wird, dass Personen in der namentlichen Mannschaftsmeldung fehlen bzw. vergessen wurden. Eine Nachmeldung ist bis 10.04. unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Alle Informationen zum Thema Nachmeldungen und nachträgliche Lizenzausstellung finden Sie >>in der angehängten PDF-Datei<<.
Ein Zugriff auf die Spielberichte ist nur für die „Heimvereine“ möglich, wenn die betreffenden Personen ein Zugangsrecht im BTV-Portal als „Vereinsadministrator“ oder „Ergebniserfasser“ besitzen. Jeder Verein kann bis zu fünf Personen mit dem Recht „Vereinsadministrator“ und beliebig viele Personen mit dem Recht „Ergebniserfasser“ ausstatten.
Die vollständigen Informationen zum Thema „Spielverlegung“ und eine Anleitung, wie diese im BTV-Portal einzutragen ist, finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Sie erfassen zum ersten Mal die Ergebnisse für Ihren Verein oder erinnern sich vielleicht nicht mehr an alle Regelungen rund um die Ergebniserfassung? Kein Problem, wir bringen Sie mit den Infos >>in dieser PDF-Datei<< auf den neusten Stand.
Die PDF-Datei enthält folgende Themen:
- Wer kann die Ergebniserfassung im BTV-Portal durchführen?
- Die Ergebniserfassung im BTV-Portal finden Sie wie folgt
- Original-Spielbericht vor Ort
- Fristen für die Ergebniseingabe in das BTV-Portal
- Fehleingaben
- Unterbrechung und Verschiebung / Spielverlegung / Nachholtermine
- Absage eines Wettkampfes
- Verschiedenes
Ein Wettkampf kann wegen extremer Hitze unter bestimmten Voraussetzungen verlegt werden. Dieser Themenbereich ist in § 20 Ziffer 5 der BTV-Wettspielbestimmungen (BTV-WSB) festgehalten.
Die vollständigen Informationen und Voraussetzungen zur Hitzeregelung finden Sie >>in dieser PDF-Datei<<.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Freistellungen vom Sommer-Mannschaftswettspielbetrieb möglich. Alle Informationen hierzu finden Sie >>HIER im ANTRAGSFORMULAR.
Bitte beachten Sie, dass Freistellungen nur über das offizielle Antragsformular zulässig sind und nur erteilt werden können, wenn diese bis spätestens eine Woche vor Beginn des Wettkampfes, zu dem die Person freigestellt werden soll, beantragt wurden.
Das Antragsformular ist zu senden an info@btv.de.
Diese Infos sollten Sie unbedingt wissen
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FAQ Wettspielbestimmungen & ITF-Tennisregeln
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von drei Kurz-Dokumenten mit den häufigsten Fragestellungen zu den Bereichen "BTV-Wettspielbestimmungen & Ausschreibungen". "ITF-Tennisregeln" und "Berichtigung von Irrtümern". -
Die BTV-Hotline
Die BTV-Vereine können sich für sämtliche Fragen zum Mannschafts-Wettspielbetrieb der Bayernliga und tiefer an die Telefonhotline 089/62817979 wenden! Servicezeiten von Mo.-Fr. von 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr sowie Fr. von 9 - 12 Uhr.